Datenschutz Überblick
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Konsistentes Datenschutzkonzept.
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Konsequente Umsetzung durch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrollen sowie
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Weitergabe-, Eingabe-, Verfügbarkeits- und Trennungskontrollen im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und Standardvertragsklauseln.
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Überwachung der Zielerreichung durch eigens geschultes Personal und regelmäßige Audits.
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Sämtliche Kontrollmaßnahmen vertraglich zugesichert vor Ort überprüfbar.
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Interner Datenschutzbeauftragter.
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EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO.
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